Schutzschirmverfahren
Das Schutzschirmverfahren ist eigentlich ein Insolvenzverfahren – mit entscheidenden Vorteilen für krisengeschüttelte Betriebe, die ihre Sanierung selbst in der Hand behalten wollen.
Drei Vorteile des Schutzschirmverfahrens
Das Schutzschirmverfahren ist eigentlich ein Insolvenzverfahren. Es hat aber mindestens drei entscheidende Vorteile:
- Der Name „Schutzschirm“ klingt deutlich besser als „Insolvenz“, sodass Marktteilnehmer mit dem Namen etwas Positives verbinden.
- Der Schutzschirm ist eine Form der Eigenverwaltung, sodass krisengeschüttelte Betriebe die Insolvenz im „Driver Seat“ selbst gestalten können.
- Ganz entscheidend ist, dass beim Schutzschirm sich der Schuldner und seine Berater den vorläufigen Sachwalter, eine Art Aufsichtsrat, selbst aussuchen können. Der Sachwalter wird zwar vom Gericht bestellt, um die Abläufe beim Schutzschirm zu überwachen. Das Gericht ist aber grundsätzlich an den Vorschlag des Krisenbetriebes gebunden. Unsere Erfahrung belegt, dass die ausgewählten Sachwalter sich in der Praxis als kooperativ erweisen. Das Schutzschirmverfahren erfreut sich großer Beliebtheit.
Was Gläubiger beachten sollten
Was beim Schutzschirm für den Krisenbetrieb positiv ist, kann sich aus Sicht eines Gläubigers als Problem erweisen, insbesondere aus Sicht von Banken. Der Gläubiger, der sich nicht rechtzeitig, am besten in der Phase vor einer potenziellen Insolvenzantragsstellung seines Kunden, um den Ablauf des Schutzschirmverfahrens kümmert, läuft Gefahr, übervorteilt zu werden. „Werkzeuge“, um Missbrauch aus Sicht eines Gläubigers zu verhindern, sind Schutzschriften, die bei Gericht eingereicht werden können. Zudem ist in der Regel sehr zu empfehlen, dass sich Gläubiger in Gläubigerausschüssen – frühzeitig – engagieren. Der (vorläufige) Gläubigerausschuss ist „das“ Kontrollorgan, das die Schuldner-Tätigkeiten überwachen muss.
Unsere Erfahrung
Die RST Beratung verfügt in diesem Bereich über langjährige Erfahrungen. Unsere Experten engagieren sich in diesem Bereich auch rechtspolitisch, z. B. durch Verbandstätigkeiten in Berlin.
Wichtig für den Schutzschirm ist zunächst sowohl für Gläubiger als auch für Schuldner eine fundierte integrierte Unternehmensplanung und deren Kontrolle. Andernfalls droht, dass durch „Zahlen-Friedhöfe“ das Verfahren intransparent wird. Auch etwaige Verkaufsprozesse, z. B. Verkäufe von nicht mehr benötigten Unternehmensteilen, müssen professionell begleitet werden. Die Beherrschung der Abläufe setzt langjährige Erfahrungen, auch in taktischer Hinsicht, voraus. Das gilt insbesondere aus Sicht von Gläubigern. Nicht selten ist zu beobachten, dass Schuldnerberater versuchen, in Sicherheiten der Gläubiger einzugreifen, um deren Bestand und Werthaltigkeit „zu drücken“. Auch durch unsere eigene Expertise (z. B. im Bereich der Bewertung, u. a. von Apotheken) und unsere Vernetzung mit zahlreichen Experten aus dem Bereich der Bewertung wissen wir, wie mit diesen Themen umzugehen ist.
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Dr. Dietmar Rendels
Rechtsanwalt, Partner
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