Steuerberatung für Ärzte und Gesundheitsdienstleister – von der Niederlassung bis zur Übergabe.

Ob Praxis, Berufsausübungsgemeinschaft, MVZ, Pflegedienst oder Trägergesellschaft: Wir kennen die Besonderheiten Ihrer Branche – die Grenze zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit, die Umsatzsteuerfragen rund um die Heilbehandlung und die steuerlichen Folgen von Kooperationen und Zulassungen. Steuerberater, Rechtsanwälte und Bewertungsexperten arbeiten dafür bei uns in einem Team.

Im Gesundheitswesen entscheidet die Struktur über die Steuer.

Ob Ihre Tätigkeit freiberuflich bleibt oder gewerblich wird. Ob eine Leistung als Heilbehandlung gilt oder nicht. Ob eine Kooperation steuerlich so anerkannt wird, wie sie gedacht war. Diese Weichen werden in Verträgen, Strukturen und Abläufen gestellt – und zwar lange, bevor das Finanzamt hinsieht. Wer die Regeln der Branche kennt, stellt sie richtig; wer sie nicht kennt, erfährt in der Betriebsprüfung davon. In der RST-Beratungsgruppe arbeiten Steuerberater, Rechtsanwälte und Bewertungsexperten im selben Haus und seit Jahren im selben Team. Sie erhalten einen festen Ansprechpartner, der Ihre Praxis oder Ihre Einrichtung kennt und die übrigen Spezialisten genau dann hinzuzieht, wenn sie gebraucht werden – an unseren Standorten in Dessau, Dresden, Essen, Köln und Zwickau.

Wen wir beraten.

Das Gesundheitswesen ist kein einheitlicher Markt: Die niedergelassene Praxis und die Einrichtung mit mehreren Gesellschaftern folgen unterschiedlichen Regeln – steuerlich, rechtlich und wirtschaftlich. Wir beraten beide Seiten.

Niedergelassene Heilberufe

Für alle, die ihre eigene Praxis führen oder führen wollen.

  • Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten aller Fachrichtungen

  • Einzelpraxen, Berufsausübungsgemeinschaften, Praxisgemeinschaften und Praxisnetze

  • Praxisgründer, Praxisübernehmer und Einsteiger in eine bestehende Gemeinschaft

  • Praxisinhaber vor der Abgabe – innerhalb der Familie, an einen Kollegen oder an einen Erwerber

  • Angestellte Ärzte und Chefärzte mit Nebeneinkünften, Gutachtertätigkeit oder Beteiligungen

Einrichtungen und Träger im Gesundheitswesen

Für Organisationen, in denen Versorgung im größeren Maßstab organisiert wird.

  • Medizinische Versorgungszentren und ihre Trägergesellschaften

  • Ambulante Pflegedienste, Tages- und stationäre Pflegeeinrichtungen

  • Therapie- und Heilmittelerbringer, Praxen für Physiotherapie, Logopädie und Ergotherapie

  • Labore, Sanitätshäuser und Anbieter von Hilfsmitteln

  • Klinik-, Träger- und Servicegesellschaften sowie Beteiligungsgesellschaften im Gesundheitswesen

Sie führen eine Apotheke?

Für Apotheken haben wir ein eigenes, spezialisiertes Beratungsangebot mit eigenem Team und eigenem Auftritt:

Wo es im Gesundheitswesen steuerlich teuer wird.

Die meisten Probleme, die uns erreichen, entstehen nicht aus falscher Buchführung. Sie entstehen aus Entscheidungen, die fachlich richtig, aber steuerlich nicht zu Ende gedacht waren. Diese Konstellationen begegnen uns immer wieder:

Gewerbebetrieb

Aus einer freiberuflichen Praxis wird unbemerkt ein Gewerbebetrieb – etwa durch den Verkauf von Waren, durch Beteiligungen, durch weitere Standorte oder durch angestellte Behandler, deren Arbeit nicht mehr erkennbar geleitet und verantwortet wird.

Abfärberisiko

In einer Gemeinschaft färbt ein einziger gewerblicher Bereich auf die Einkünfte aller Beteiligten ab – obwohl er sich mit einer sauberen Trennung hätte isolieren lassen.

Umsatzsteuerfalle

Nicht jede Leistung einer Praxis ist eine Heilbehandlung: Gutachten, ästhetische Eingriffe, Verkäufe an Patienten und Vermietungen an Kollegen können umsatzsteuerpflichtig sein – wenn es auffällt, rückwirkend für mehrere Jahre.

Kooperationsfehler

Kooperationsverträge werden nach berufsrechtlichen Vorgaben geschlossen und steuerlich nicht gegengeprüft – mit Folgen für Gewinnverteilung, Sonderbetriebsvermögen und die Anerkennung der Gemeinschaft insgesamt.

Verlorene Abschreibungen

Beim Praxiskauf wird der Kaufpreis nicht sachgerecht aufgeteilt; Abschreibungspotenzial, das über Jahre gewirkt hätte, geht verloren.

Gefährdete Steuerprivilegien

Bei der Praxisabgabe werden steuerliche Vergünstigungen dadurch gefährdet, dass der Abgeber in gewohntem Umfang weiterarbeitet – oft in bester Absicht gegenüber den Patienten.

Verstecktes Betriebsvermögen

Die Praxisimmobilie gehört steuerlich zum Betrieb, ohne dass es den Beteiligten bewusst ist – bei der Abgabe schlägt das unerwartet zu Buche.

Liquiditätsengpass

Steuerzahlungen und Honorarzahlungen laufen zeitlich auseinander; nach einem guten Jahr treffen Nachzahlung und erhöhte Vorauszahlung zusammen, während Rückforderungen aus Abrechnungsprüfungen zusätzlich Liquidität binden.

Bareinnahmen und Aufzeichnungen mit Folgen

Bareinnahmen und Aufzeichnungen halten einer Prüfung nicht stand – ein Formalproblem, das sich in Hinzuschätzungen übersetzt.

Gemeinnützigkeitsrisiken

Bei Einrichtungen hängt die Umsatzsteuerfreiheit an Voraussetzungen, die sich mit der Vertragslage ändern; bei gemeinnützigen Trägern kommen die Abgrenzung von Zweckbetrieb und wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb und die Leistungsbeziehungen im Verbund hinzu.

Scheinselbstständigkeit

Honorarkräfte, Poolärzte und Springer werden vertraglich als selbstständig behandelt, halten einer Statusprüfung aber nicht stand – mit Nachforderungen für zurückliegende Zeiträume.

Leistungen

Niederlassung, Gründung und Finanzierung

Wir begleiten den Schritt in die Selbstständigkeit: Rechtsform und Struktur, Businessplan, Rentabilitäts- und Liquiditätsplanung, Gespräche mit der Bank und die steuerliche Anmeldung. Sie starten mit Zahlen, die tragen – und nicht mit einer Schätzung.

Laufende Beratung und Zahlen für Ihre Praxis

Buchhaltung, Gewinnermittlung, Jahresabschluss und Steuererklärungen – digital und mit möglichst wenig Aufwand auf Ihrer Seite. Dazu regelmäßige Auswertungen, die Sie wirklich lesen können: Entwicklung, Kostenstruktur, Liquidität und die zu erwartende Steuerbelastung.

Umsatzsteuer im Gesundheitswesen

Welche Ihrer Leistungen als Heilbehandlung steuerfrei bleiben und welche nicht, entscheidet sich im Detail. Wir ordnen Ihr Leistungsspektrum ein, richten die Dokumentation darauf aus und klären Zweifelsfälle – bei Bedarf verbindlich mit der Finanzverwaltung.

Freiberuflichkeit sichern, Gewerbesteuer vermeiden

Wir prüfen, wo Ihre Tätigkeit in die Gewerblichkeit kippen kann – bei Warenverkäufen, Beteiligungen, weiteren Standorten oder angestellten Behandlern – und entwickeln Strukturen, die den gewerblichen Teil sauber trennen, statt ihn auf alles abfärben zu lassen.

Kooperationen, MVZ und Trägerstrukturen

Berufsausübungsgemeinschaft, Praxisgemeinschaft, MVZ oder Trägergesellschaft: Wir gestalten die Struktur steuerlich und rechtlich gemeinsam – Gewinnverteilung, Ein- und Austritt, Sonderbetriebsvermögen und die Verzahnung mit Berufs- und Vertragsarztrecht.

Praxisbewertung, Praxiskauf und Transaktionen

Wir bewerten Praxen, Anteile und Einrichtungen nachvollziehbar, prüfen die Zahlen der Gegenseite, teilen den Kaufpreis sachgerecht auf und begleiten Verhandlungen – auch dann, wenn ein MVZ-Träger oder ein Investor auf der anderen Seite des Tisches sitzt.

Praxisabgabe, Nachfolge und privates Vermögen

Wir planen die Abgabe so, dass steuerliche Vergünstigungen erhalten bleiben – einschließlich der Frage, in welchem Umfang Sie weiterarbeiten können. Und wir denken das private Vermögen mit: Übertragung an die nächste Generation, Immobilien, Versorgung.

Lohn, Personal und Arbeitgeberpflichten

Lohnabrechnung für Praxis- und Pflegeteams, Gestaltung steuerlich sinnvoller Vergütungsbestandteile, Begleitung von Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen sowie die Einordnung von Honorarkräften, bevor sie zum Risiko wird.

Betriebsprüfung und Auseinandersetzung mit dem Finanzamt

Wir bereiten Prüfungen vor, begleiten sie vollständig und führen die Kommunikation. Wo es nötig wird, vertreten wir Sie im Einspruchsverfahren und vor dem Finanzgericht – Steuerberater und Rechtsanwälte aus einem Haus.

Was uns unterscheidet:

Sie müssen Ihre Praxis nicht zweimal erklären. Die steuerliche Gestaltung, die rechtliche Umsetzung mit Blick auf Berufs- und Vertragsarztrecht und die Bewertung Ihrer Praxis kommen bei uns aus einem Team – abgestimmt und mit einem Ansprechpartner, der den Überblick behält. Für Einrichtungen und Träger gilt dasselbe eine Ebene größer: Wir begleiten Trägerstrukturen und Beteiligungen, die Abgrenzung steuerbegünstigter und wirtschaftlicher Bereiche bei gemeinnützigen Trägern und die Leistungsbeziehungen im Verbund. Und wir bleiben dabei, wenn sich etwas ändert – ein zusätzlicher Standort, ein neuer Gesellschafter, ein neues Leistungsangebot verschieben die steuerliche Lage regelmäßig mehr, als es im ersten Moment aussieht.

Die teuersten Entscheidungen fallen vor der Unterschrift.

Kooperationsvertrag, Praxiskaufvertrag, Anstellungsvertrag, Mietvertrag für die Praxisräume: Jedes dieser Dokumente legt steuerliche Folgen fest, die sich später kaum noch korrigieren lassen. Wer vorher prüfen lässt, hat die Wahl zwischen Varianten – wer nachher fragt, verwaltet ein Ergebnis. Eine Prüfung vor Unterzeichnung kostet wenig Zeit und ist oft der wirksamste Beitrag, den wir für Sie leisten können.

So arbeiten wir mit Ihnen.

Wir arbeiten in klaren Schritten – und so, dass der Aufwand auf Ihrer Seite möglichst gering bleibt. Ihre Zeit gehört Ihren Patienten.

  1. Erstgespräch

    Wir klären Ausgangslage, Struktur und Ziele – und ob überhaupt Handlungsbedarf besteht.

  2. Bestandsaufnahme

    Wir sichten Verträge, Struktur und Zahlen und decken die Punkte auf, die in einer Prüfung Fragen auslösen würden.

  3. Einordnung

    Sie erhalten eine klare steuerliche Einordnung Ihrer Situation – verständlich, mit Prioritäten und ohne Fachjargon.

  4. Konzept

    Wir entwickeln die Lösung steuerlich und rechtlich abgestimmt, mit Varianten und ihren jeweiligen Folgen.

  5. Umsetzung

    Wir setzen um: Verträge, Strukturmaßnahmen, Anmeldungen, Abstimmung mit Notar, Kammer und Finanzamt.

  6. Laufende Begleitung

    Wir bleiben Ansprechpartner: Buchhaltung, Auswertungen, Prüfungen – und eine Struktur, die wir bei Veränderungen nachziehen.

Ihre Ansprechpartner.

Für Praxen und Einrichtungen im Gesundheitswesen stehen Ihnen Steuerberater und Rechtsanwälte gemeinsam und standortübergreifend zur Seite – mit einem festen Ansprechpartner, der Ihr Haus kennt.

Peggy Berthold

Steuerberaterin, Niederlassungsleiterin, Partnerin

Steuerberatung · Fachberaterin Gesundheitswesen (IBG) · Unternehmenssteuerrecht · Digitalisierung

Profil ansehen

Andreas Engeln

Steuerberater, Partner

Steuerberatung · Gesundheitswesen · Digitalisierung im Mittelstand

Profil ansehen

Silvia Regul

Steuerberaterin, Niederlassungsleiterin, Partnerin

Steuerberatung · Gesundheitswesen · Umsatzsteuer · DATEV Unternehmen online

Profil ansehen

Dr. Markus Rohner

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Partner

Rechtsberatung · Gesundheitswesen · Nachfolgeberatung · Unternehmenstransaktionen

Profil ansehen

Frederic Berthold

Steuerberater, Niederlassungsleiter

Steuerberatung · Gesundheitswesen · Immobilien

Profil ansehen

André Butterweck

Unternehmensberater, ö.b.u.v. Sachverständiger für Apothekenbewertung, Dipl.-Ök, Dipl.-Arbeitswissenschaftler, CVA

Unternehmensberatung · Gesundheitswesen · Bewertung von Apotheken · Unternehmensbewertung

Profil ansehen

Dr. Christian Knobloch

Leiter Data & Analytics

Data & Analytics · Bewertung von Apotheken

Profil ansehen

Kontakt aufnehmen

Reden wir über Ihre Praxis.

Ein erstes Gespräch ist unverbindlich – und zeigt meist schon, an welcher Stelle sich der größte Unterschied erzielen lässt.

Mit dem Absenden Ihrer Nachricht verarbeiten wir Ihre Angaben gemäß unserer Datenschutzbestimmungen.

Häufig gestellte Fragen.

Wann wird meine Praxis gewerbesteuerpflichtig?

Immer dann, wenn neben der ärztlichen Tätigkeit Bereiche hinzutreten, die steuerlich als gewerblich gelten – etwa der Verkauf von Waren, bestimmte Vermietungen oder Beteiligungen. Kritisch wird es zusätzlich, wenn angestellte Behandler tätig werden, ohne dass ihre Arbeit erkennbar geleitet und verantwortet wird. In einer Gemeinschaft kann ein einzelner gewerblicher Bereich auf die Einkünfte aller abfärben. Mit der richtigen Struktur lässt sich das in aller Regel vermeiden.

Sind alle Leistungen meiner Praxis umsatzsteuerfrei?

Nein. Steuerfrei sind Heilbehandlungen; Leistungen ohne therapeutisches Ziel sind es nicht – dazu zählen typischerweise bestimmte Gutachten, rein ästhetische Eingriffe sowie Verkäufe und Vermietungen. Wir ordnen Ihr Leistungsspektrum ein und richten Abrechnung und Dokumentation so aus, dass die Einordnung auch in einer Prüfung trägt.

Worauf kommt es beim Praxiskauf steuerlich an?

Vor allem auf die Aufteilung des Kaufpreises und auf die Frage, was Sie überhaupt erwerben – eine Einzelpraxis, einen Anteil an einer Gemeinschaft oder eine Gesellschaft. Davon hängen Abschreibungen, Finanzierungskosten und die spätere Struktur ab. Die Weichen werden im Kaufvertrag gestellt, nicht danach.

Ich möchte meine Praxis abgeben, aber noch etwas weiterarbeiten. Geht das?

In der Regel ja – aber nur in einem bestimmten Rahmen. Wer nach der Abgabe im bisherigen Umfang weiterarbeitet, riskiert steuerliche Vergünstigungen, die für die Abgabe vorgesehen sind. Wir stimmen Umfang, Zeitpunkt und Vertragsgestaltung so ab, dass beides möglich bleibt: ein geordneter Übergang für Ihre Patienten und ein steuerlich sauberes Ergebnis.

Beraten Sie auch MVZ, Pflegedienste und Einrichtungen?

Ja. Neben niedergelassenen Heilberufen beraten wir MVZ und ihre Trägergesellschaften, ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen, Therapie- und Heilmittelerbringer, Labore und Hilfsmittelanbieter sowie Klinik- und Trägergesellschaften – einschließlich der Fragen, die sich bei gemeinnützigen Trägern und in Verbundstrukturen stellen.

Beraten Sie auch Apotheken?

Ja, über ein eigenes spezialisiertes Angebot mit eigenem Team: rst-apotheken.de. Dort finden Apothekerinnen und Apotheker die passenden Ansprechpartner und ein auf die Apotheke zugeschnittenes Leistungsspektrum.

Können Sie uns auch rechtlich begleiten?

Ja. Unsere Rechtsanwälte arbeiten mit Bezug zum Medizin- und Vertragsarztrecht und begleiten Kooperationsverträge, Zulassungsfragen, Gesellschaftsverträge und Anstellungsverhältnisse. Sie erhalten die steuerliche und die rechtliche Antwort nicht nacheinander, sondern abgestimmt.

Was unterscheidet RST von anderen Steuerberatern für Heilberufe?

Die Verbindung aus Branchenkenntnis und interdisziplinärer Aufstellung: Steuerberatung, Rechtsberatung, Wirtschaftsprüfung und Bewertung kommen bei uns aus einem Haus und arbeiten in einem eingespielten Team. Dazu kommt Erfahrung aus dem Gesundheitswesen über die Arztpraxis hinaus – von der Einzelpraxis bis zur Trägergesellschaft.

Antwort nicht gefunden?

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich persönlich zur Verfügung.

Kontakt