Beraterhaftung
Von der Einschätzung potenzieller Haftungsrisiken bis zur Abwehr geltend gemachter Ansprüche: Wir unterstützen Berufsträger mit interdisziplinärer Expertise und langjähriger Erfahrung bei komplexen Haftungsfällen.
Die RST Beratung begleitet sogenannte Berufsträger (insbesondere, aber nicht ausschließlich Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Unternehmensberater) bei der Einschätzung und Abwehr von Haftungsrisiken. Aufgrund unserer Erfahrungen werden wir regelmäßig von Versicherungen empfohlen, um erhobene Ansprüche abzuwehren.
Es sind die unterschiedlichsten Bereiche betroffen: Häufig – aufgrund unserer sanierungsrechtlichen Erfahrung (siehe auch unsere Ausführungen zum Schutzschirmverfahren und zum Insolvenzplan) – werden wir mandatiert, um Ansprüche, die von Insolvenzverwaltern erhoben werden, abzuwehren. Das betrifft Konstellationen – nach Ansicht des potenziellen „Angreifers“ – angeblich verkannter Sanierungschancen. Oft sind auch Fälle betroffen, in denen Insolvenzverwalter reklamieren, Gesellschaftsorgane hätten zu spät den Insolvenzantrag gestellt und die Chancen von Schutzschirm und Insolvenzplan nicht oder nicht rechtzeitig genutzt.
Bei der Begutachtung und Abwehr von Ansprüchen im Zusammenhang mit (in der Nachschau vielleicht fehlgeschlagenen) Sanierungen schätzen unsere Mandanten unsere praktische Erfahrung aus der Tätigkeit in der Insolvenzverwaltung und im Bereich der Sanierung.
Unser Leistungsspektrum
Die RST Beratung deckt darüber hinaus das gesamte Spektrum der Analyse etwaiger Beraterhaftungen ab. Dazu gehören die Begutachtung und Abwehr von angeblichen Ansprüchen aus angeblichen Fehlern in Zusammenhang mit Unternehmenskäufen, steuerlicher Gestaltung, gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierungen oder sonstigen Beratungskonstellationen.
Wir verfügen über langjährige Kontakte zu (Haftpflicht-)Versicherern und können Ihren Versicherungsschutz analysieren, auch um ausreichenden Deckungsschutz früh sicherzustellen. Ein guter Versicherungsschutz, am besten bereits bei Antritt einer Organstellung, ist unerlässlich.
Kontakt
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Wir leiten Ihre Anfrage direkt an unsere Expertinnen und Experten weiter.
Dr. Dietmar Rendels
Rechtsanwalt, Partner
Rechtsberatung · Sanierung · StaRUG · Gläubigerberatung · Insolvenzberatung
Sanierungsberatung
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Rechtsberatung
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Steuerliche Beratung mit Blick auf wirtschaftliche Zusammenhänge und langfristige Entscheidungen.
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Unser Team vereint fachliche Kompetenz, langjährige Erfahrung und persönliches Engagement. Als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater arbeiten wir eng zusammen, um Ihnen eine ganzheitliche und verlässliche Beratung zu bieten. Dabei stehen Qualität, Verantwortung und eine partnerschaftliche Zusammenarbeit im Mittelpunkt.
Rechtsanwalt, Partner
Rechtsberatung · Sanierung · StaRUG · Gläubigerberatung · Insolvenzberatung
Rechtsanwältin, Partnerin, Dipl.-Rechtspflegerin (FH)
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