Zu Beginn des neuen Jahres treten gleich mehrere Änderungen des UStG in Bezug auf die bisherigen Regelungen zu der Besteuerung von Umsätzen im Zusammenhang mit Konsignationslagern, Reihengeschäften und innergemeinschaftlichen Lieferungen auf Basis der gemeinsamen Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie der EU vom 26.11.2018 in Kraft.
Die Änderungen haben insbesondere Auswirkungen auf folgende Punkte:
- Orte der Leistungserbringung
- Führung von steuerlichen Verzeichnissen
- geänderte Melde- und Voranmeldungspflichen
- endgültige Versagung von Steuerbefreiungen
Link zum Dokument:Die Ausgabe Unternehmenssteuerrecht I/2019

