Rezeptfälschungen und ihre strafrechtlichen Tücken für Apotheken
Rezeptfälschungen sind ein weit verbreitetes Phänomen. Mit dem sich zunehmend durchsetzenden E-Rezept dürften es Fälscher zwar künftig schwerer haben. Doch noch gibt es Papierrezepte – und in jüngerer Vergangenheit tauchten in Apotheken gehäuft gefälschte Verordnungen über Ozempic, Trulicity, Mounjaro und Pegasys auf. Der Hamburger Apothekerverein riet Apotheken in diesem Zusammenhang, sich in Verdachtsfällen mit der Polizei in Verbindung zu setzen. Doch einige Apothekerinnen und Apotheker zögern. Sie denken an die Schweigepflichten, die ihnen das Strafgesetzbuch auferlegt. Doch wie weit gehen diese und was dürfen Apotheken? Dieser Beitrag geht diesen Fragen anhand von Fallbeispielen nach. | Von Matthias Brockhaus und Markus Rohner