Fallbezogene und praxisorientierte Bewältigung von Herausforderungen mit individuellen und ganzheitlichen Lösungen
Unternehmen der öffentlichen Hand stehen regelmäßig vor der besonderen Herausforderung in einem Umfeld sich immer rascher wandelnder und komplexer rechtlicher Vorgaben mit knappen Ressourcen und liquiden Mitteln kostendeckendend zu wirtschaften.
Hierbei stehen Unternehmen der öffentlichen Hand häufig in einem zunehmenden Wettbewerb mit privaten Wettbewerbern und müssen somit vielfältige unternehmerische Entscheidungen zeitnah treffen, um erfolgreich im Wettbewerb bestehen zu können. Hierzu zählt auch die Beachtung und Einhaltung beihilferechtlicher Vorgaben.
Aufgrund der vielfältigen Betätigungsfelder und Herausforderungen von Gebietskörperschaften und Unternehmen der öffentlichen Hand, wie z.B. der Betrieb kommunaler Einrichtungen, die Energieversorgung, die Entsorgung oder die Forschung, sind die Aufgaben und damit verbundenen rechtlichen Fragestellungen ebenso vielschichtig.
Mit der jahrelangen Erfahrung unserer Experten in der Beratung und Prüfung von Unternehmen der öffentlichen Hand unterstützen wir Sie lösungsorientiert auf Augenhöhe bei der fallbezogenen und praxisorientierten Bewältigung Ihrer handelsrechtlichen, steuerlichen und juristischen Fragestellungen sowie im Rahmen der Gestaltungsberatung.
Unser Mandantenstamm umfasst Unternehmen verschiedener Rechtsformen wie z.B. Anstalten des öffentlichen Rechts, (gemeinnützige) Kapitalgesellschaften, Gebietskörperschaften oder Stiftungen mit den nachfolgenden Tätigkeits-schwerpunkten:
- Wirtschaftsförderungsgesellschaften,
- Infrastruktureinrichtungen wie z.B. Häfen oder Messen,
- Fort- und Weiterbildungseinrichtungen,
- Versorgungswerke,
- Soziale Einrichtungen und
- Stadtwerke.
Basierend auf der Kenntnis der wirtschaftlichen, politischen und rechtlichen Anforderungen, denen sich Unternehmen der öffentlichen Hand und ihre Unternehmen gegenübergestellt sehen, sind wir in der Lage, Ihnen in kurzer Zeit individuelle und ganzheitliche Lösungen zu liefern. Von der Erbringung von Prüfungsleistungen über die betriebswirtschaftliche, steuerrechtliche und juristische Beratung bieten wir Ihnen diese Leistungen aus einer Hand mit einem festen Ansprechpartner.
Unser Leistungsspektrum umfasst u.a.:
- Prüfung und Erstellung von Jahresabschlüssen unter besonderer Berücksichtigung von Sondervorschriften
- Prüfungen nach § 53 HGrG
- Steuerliche und rechtliche Beratung, und Gestaltungsberatung unter Berücksichtigung von Besonderheiten (wie die Besteuerung von Betrieben gewerblicher Art und vergabe- und gebührenrechtlicher Besonderheiten)
- Erstellung der Steuererklärungen
- Durchführung von (Lohn-)Buchhaltungsarbeiten
- Prüfung von Trennungsrechnungen
- Beratung im Zusammenhang mit beihilferechtlichen Fragestellungen
- Sonderprüfungen, z.B. nach EEG
- Zuwendungsprüfungen, z.B. nach Altmark-Trans-Rechtsprechung
- IT-Sicherheit und EDV/Prozessorganisation
- Interne Revision und Risikomanagement
- Einrichtung und Prüfung von (Tax-)Compliance-Systemen sowie Beratung zu Compliance-Fragestellungen.
Haben Sie noch Fragen?
Dann kontaktieren Sie gerne unsere RST-Ansprechpartner oder senden Sie uns eine Anfrage über das Kontaktformular:
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