Unter dem Motto stand der Deutsche Insolvenzverwalterkongress 2018 in Berlin vom 07.-09.11.2018 mit über 600 Teilnehmern und Raum für Diskussionen in sechs Workshops, der das Berufsrecht, die ESUG-Evaluation, den präventiven Restrukturierungsrahmen und das Insolvenzverfahren 4.0 in möglichen gesetzlichen Umsetzungen behandelte. Nach langer Hängepartie verabschiedete der Gesetzgeber – am ersten Kongresstag – eine Lösung zur steuerlichen Behandlung von Sanierungsgewinnen. Am Folgetag erhielt das Plenum bereits eine Erläuterung und Bewertung sowie eine europarechtliche Einordnung.
Quelle: INDat Report 09_2018