Auch die AOK Nordost warnte Anfang Mai vor Rezeptfälschungen für die Arzneimittel Ozempic, Trulicity, Mounjaro
und Pegasys. Bei mindestens jedem zehnten Rezept, welches im Quartal 2024 ausgestellt wurde, handle es sich
um eine Fälschung, hieß es in einer Pressemitteilung. Der Beauftragte zur Bekämpfung von Fehlverhalten bei der
AOK Nordost verwies daher darauf, dass die Krankenkassen auf „Verdachtsmeldungen“ der Apotheken
angewiesen seien.
Zu bedenken ist jedoch: Die Vertraulichkeit von Patientendaten ist ein hohes Gut. Informationen über
Erkrankungen, Diagnosen und Medikation von Kunden einer Apotheke dürfen nicht an Dritte herausgegeben
werden. Dies ist Apothekern und ihren Mitarbeitern natürlich bekannt. Gleiches gilt für den Umstand, dass die
angesprochenen Gesundheitsdaten Eigentum des Patienten sind, die zu seinem persönlichen Lebensbereich
gehören. Zu schweigen ist über alle Umstände, die im Rahmen der Apothekertätigkeit über Rezepte bzw.
Verordnungen, Beratungen oder sonstige Informationen anvertraut oder sonst bekannt geworden sind.
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REZEPTFÄLSCHUNGEN – Wann dürfen Apotheker Strafanzeige stellen?
Quelle: DAZ.online, Dr. Matthias Brockhaus, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, VBB Rechtsanwälte Düsseldorf/Essen (Partner) und Dr. Markus Rohner, Fachanwalt für Steuerrecht, RST Dr. Rohner & Partner mbB, Essen "REZEPTFÄLSCHUNGEN – Wann dürfen Apotheker Strafanzeige stellen?", 07.06.2024
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