Wird eine Apotheke verkauft oder geschlossen, spielt das Schicksal der Arbeitsverträge in der Praxis eine große Rolle. Ausschlaggebend sind die Fürsorgepflicht des (alten) Arbeitgebers und - ja nach Fall - die Interessen des Übernehmers. Einige Besonderheiten gilt es dabei zu berücksichtigen.
Rechtsanwalt Dr. Markus Rohner, Partner der RST Beratungsgruppe, Essen
Quelle: AWA, März 2020
> zum vollständigen Artikel >