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Aufsätze

Covid-19-Pandemie: Überschuldung nunmehr irrelevant?

Nach § 1 Satz 1 COVInsAG ist die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags im Zeitraum vom 01.03.2020 bis zunächst zum 30.09.2020 ausgesetzt. Das betrifft nicht nur den Insolvenzgrund der Zahlungsunfähigkeit, sondern auch die insolvenzrechtliche Überschuldung. Der nachfolgende Beitrag befasst sich mit den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf die handelsrechtliche Fortführungsprognose nach § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses und die insolvenzrechtliche Überschuldung nach § 19 InsO.

WP/StB Karsten Zabel, Partner der RST Beratungsgruppe, Essen

Quelle: INDat Report, April 2020

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