Zuletzt hatten sich das FG Köln (Urt. v. 30.1.2019 – 7 K 1364/17 , DStRE 2019, 960) und das FG Nürnberg (Gerichtsbescheid v. 12.9.2018 – 4 K 498/17, UVR 2019, 74) mit dem erbschaftsteuerlichen Steuerentstehungszeitpunkt und der Bewertung bei Ansprüchen aus fondsgebundenen Termfix-Policen zu befassen. Beide kamen zu dem Ergebnis der Steuerentstehung zum Zeitpunkt der Anspruchsentstehung, wobei die Bewertung grundsätzlich mit dem Nennwert zu erfolgen habe. Der folgende Beitrag unterzieht diese Rechtsprechung einer kritischen Würdigung und geht der Frage nach, ob Ansprüche aus einer fondsgebundenen Termfix-Police erbschaftsteuerlich i.S.d. § 9 Abs. 1 Nr. 1 lit. a) ErbStG als betagt anzusehen sind.
Steuerberater, Dr. iur. Christian Frank, LL.M., RST HANSA Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Jonas Sebastian Neef, LL.M.
Quelle: Finanz-Rundschau, 12. Ausgabe, Juni 2020

