Der Apotheker ist ein Unternehmer, dessen Vermögenssituation sich über die Jahre in der Regel positiv entwickelt. Im Fall der Scheidung ist das gesetzlich geregelte Instrumentarium zur Vermögensauseinandersetzung und zur Unterhaltsgewährung häufig nicht aufgewogen und spiegelt nur unzureichend die tatsächlichen Lebensverhältnisse wieder. Insbesondere aufgrund von Zugewinnausgleichsansprüchen kann das Unternehmensvermögen über Ausgleichszahlungen gefährdet werden. Auch zur Vermeidung teurer Auseinandersetzungen im Scheidungsfall ist es daher empfehlenswert, die Scheidungsfolgen klar und eindeutig in einem Ehevertrag zu regeln.
Dr. Markus Rohner, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht, RST Essen
Quelle: Deutsche Apotheker Zeitung, Juli 2016, Ausgabe 29_2016