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Aufsätze

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Steuertipp des Monats

TESTAMENT – Wer nach dem Tod des Ehepartners ein Wohnrecht in der Immobilie erhält, muss nach einem neuen Urteil Erbschaftsteuer zahlen. 

Dipl.-Bw. Doris Zur Mühlen Wirtschaftsprüferin / Steuerberaterin / RST Beratungsgruppe, Essen

Quelle: impulse, Ausgabe 10_2015

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