Das 2017 beschlossene Betriebsrentenstärkungsgesetz sollte die betriebliche Altersvorsorge für Angestellte attraktiver machen. Ab dem 01.01.2022 wird der Arbeitgeberzuschuss verpflichtend – dies gilt auch für alle Altverträge, die vor dem 01.01.2019 abgeschlossen wurden.
Marvin Stehr, RST Beratung, Essen
Quelle: AWA, 01.12.2021, S. 14-15
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