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Betriebsrentenstärkungsgesetz macht Arbeitgeberzuschuss verpflichtend: Wappnen Sie sich für den Mehraufwand!

Das 2017 beschlossene Betriebsrentenstärkungsgesetz sollte die betriebliche Altersvorsorge für Angestellte attraktiver machen. Ab dem 01.01.2022 wird der Arbeitgeberzuschuss verpflichtend – dies gilt auch für alle Altverträge, die vor dem 01.01.2019 abgeschlossen wurden.

Marvin Stehr, RST Beratung, Essen

Quelle: AWA, 01.12.2021, S. 14-15

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