Nach § 1 Absatz 1 Satz 1 StaRUG sind Geschäftsleiter juristischer Personen verpflichtet, „…fortlaufend über Entwicklungen, welche den Fortbestand der juristischen Person gefährden können (zu wachen).“ Der Rechtsauschuss des Deutschen Bunddestages hatte in Zusammenhang mit dem StaRUG im Dezember 2020 das Bundesjustizministerium (BMJ) gebeten, zu prüfen, ob es für KMU Erleichterungen bei der Unternehmensplanung durch ein Muster geben kann. Das BMJ hat jetzt seinen Bericht vorgelegt. Unsere Partner befassen sich in einem Beitrag mit der aktuellen praktischen und juristischen Diskussion dazu. Eine fundierte (integrierte) Unternehmensplanung erfordert oft das Ineinandergreifen betriebswirtschaftlicher und juristischer Expertise, was die RST Beratung bietet.
Rechtsanwalt, Dr. Dietmar Rendels, Partner der RST Beratung, Köln
Quelle: INDat Report 03_2022, 27.04.2022, S. 50-53