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Grundsteuerreform: Abgabefrist beginnt am 1. Juli: Letzter Weckruf an alle Grundstückseigentümer!

Vom 1. Juli bis 31. Oktober 2022 müssen alle Grundstückseigentümer eine sog. „Feststellungserklärung“ mit detaillierten Angaben zu ihrem Grundstück in elektronischer Form beim Finanzamt einreichen. Tatsächlich erhoben wird die neue Grundsteuer erst ab 2025.

Andreas Engeln, Dipl.-Kfm., Steuerberater, Partner, RST Beratung, Essen

Quelle: AWA, 15.06.2022, 47. Jahrgang / Nr. 12, Seite 13

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