Der gesetzliche Mindestlohn wird erstmals zum 1. Januar 2017 auf 8,84 € angehoben. Neben den bereits bestehenden Aufzeichnungspflichten gibt es dabei einige Stolpersteine zu beachten. Was Sie als Apothekeninhaber hierzu wissen sollten, erfahren Sie im folgenden Beitrag.
Axel Witte, Dipl.-Kfm. Steuerberater, Partner der RST Beratung, Essen