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Veröffentlichungen: 
Aufsätze

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Steuertipp des Monats: Verluste

Kommanditisten können durch freiwillige Einlagen Verluste mit Einkünften verrechnen – wenn sie den Gesellschaftsvertrag beizeiten anpassen.

Quelle: Thomas Grah, Dipl.-Finanzwirt, Master of Arts in Taxation, Steuerberater, in impulse 09/2023, S. 14

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