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Aufsätze

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Insolvenz bei knapper Kasse?

In den Grenzen der Gemeindeordnungen dürfen Städge und Gemeinden grundsätzlich Unternehmen des privaten Rechts gründen oder sich daran beteiligen. Speziell in den Fällen der GmbH, der gGmbH, der AG, des Vereins und der eingetragenen Genossenschaft gelten für diese Rechtsformen uneingeschränkt die zivilrechtlichen Vorschriften.

Quelle: Das Magazin für Kommunalwirtschaft rathausconsult, 13. Jahrgang,  15. März, Ausgabe 1/2014

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Insolvenz bei knapper Kasse? (PDF)