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Veranstaltungen:
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Das neue Wahlrecht für Personengesellschaften: Wechsel zum Steuersystem für Kapitalgesellschaften möglich

Datum

Donnerstag, den 15. Juli 2021, von 17:00 bis ca. 18:30 Uhr

Ort

Webinar

Thema

Im Juni 2021 wurde das Gesetzgebungsverfahren zum „Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts“ (KöMoG) verabschiedet. Dieses beinhaltet u.a. die Möglichkeit für Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften, für ertragsteuerliche Zwecke zur Besteuerung als Kapitalgesellschaft zu optieren. Die Gesellschafter werden in der Folge ebenfalls als Anteilseigner einer Körperschaft und nicht mehr als Mitunternehmer besteuert. Die Option kann erstmalig auf Wirtschaftsjahre angewendet werden, die nach dem 31. Dezember 2021 beginnen.

Die Besteuerung von Personen- und Kapitalgesellschaften unterliegt teilweise erheblichen Unterschieden und auch die außersteuerlichen rechtlichen Rahmenbedingungen sind unterschiedlich ausgestaltet. Wir geben einen Überblick über die Voraussetzungen der Option und stellen Ihnen sowohl die steuerlichen Folgen der Ausübung als auch die laufende Besteuerung nach Wechsel des Besteuerungsregimes dar. Thematisiert werden zudem steuerliche und außersteuerliche Vorteile der Nutzung einer Struktur mit einer optierenden Personengesellschaft.

 

Anmeldung unter diesem Link

Referenten

  • Dr. Markus Rohner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Partner, RST Beratung
  • Dr. Christian Frank, LL.M., Steuerberater, RST Beratung

 

Wir freuen uns, wenn Sie mit dabei sind. Bis dahin wünschen wir Ihnen alles Gute – bleiben Sie gesund!

 

> Rechtsberatung │ > Steuerberatung │ > Über die RST Beratung 

 

Bitte beachten Sie, dass es sich bei dem Webinar um eine reine Informationsveranstaltungen handelt und keine Rechts- oder Steuerberatung beinhaltet ist.

Anbieter

RST Beratung

 

Zielgruppe

Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften, wie OHG oder KG