Das Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat am 06.01.2016 den Referentenentwurf der Durchschnittsstrompreis-Verordnung (DSPV-E) veröffentlicht. Die Verordnung soll in Bezug auf die Antragsstellung auf Begrenzung der EEG-Umlage bei stromkostenintensiven Unternehmen nach der Besonderen Ausgleichsregelung regeln, wie die maßgeblichen Stromkosten im Antrag zu ermitteln sind. Die Verordnung ist zurückzuführen auf die Vorgabe der europäischen Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien, wonach die Stromkostenintensität in der Besonderen Ausgleichsregelung künftig nicht mehr anhand von tatsächlichen Stromkosten, sondern anhand von Durchschnittsstrompreisen berechnet werden muss.
Referentenentwurf der Durchschnittsstrompreis-Verordnung (DSPV-E)
Themengebiet:
Wirtschaftsprüfung
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