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Verfahren zur verfassungsrechtlichen Prüfung der Regelungen zur Körperschaftsteuererhöhung

Das Bundesverfassungsgericht prüft zur Zeit die Verfassungsmäßigkeit der im Jahr 2004 eingeführten Regelung zu sog. vororganschaftlichen Mehrabführungen und die in dem Zusammenhang geschaffene Anwendungsregelung bereits für den Veranlagungszeitraum 2004 (§ 14 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. § 34 Abs. 9 Nr. 4 KStG i.d.F. des EU-RiLiUmsG).

In Stellungnahmen gegenüber dem BVerfG schließt sich das IDW der Auffassung des BFH an, dass die Anwendungsregelung für den Veranlagungszeitraum 2004 eine unzulässige unechte Rückwirkung darstelle. In Bezug auf die Veranlagungszeiträume 2005 und 2006, liegt nach Auffassung des IDW zudem ein Verstoß gegen das Verbot der Folgerichtigkeit vor.

Themengebiet:
Steuerberatung

Wirtschaftsprüfung