Die in den nächsten 2 Wochen erwartete Veröffentlichung der angepassten Tafeln wird eine Anpassung des überschätzten Trends zur Erhöhung der Lebenserwartung beinhalten.
Die bislang von vielen Bilanzierenden bzw. deren Aktuaren zugrunde gelegten Richttafeln RT 2005 G sollen durch die veröffentlichten Richttafeln RT 2018 G abgelöst werden.
Das IDW hatte sich vor diesem Hintergrund nach Veröffentlichung der neuen Richttafeln bereits mit Fragen zu deren erstmaliger Anwendung auf HGB- und IFRS-Abschlüsse befasst. Im Ergebnis sind die neuen Richttafeln laut HFA für handelsrechtliche Jahres- und Konzernabschlüsse anzuwenden, sobald sie allgemein sowie seitens des BMF für ertragsteuerliche Zwecke anerkannt sind und bessere Schätzwerte darstellen als die bislang von den Bilanzierenden bzw. deren Aktuaren zugrunde gelegten Tabellen.
Da nun eine Anpassung der Richttafeln RT 2018 G noch erfolgen muss, wird sich die allgemeine der Anerkennung dieser Tafeln durch die Aktuare und das BMF vorerst noch verzögern.
