Die neue Version der Richttafeln korrigiert den nach Auskunft der HEUBECK AG überschätzten Trend zur Erhöhung der Lebenserwartung. Demnach geht man weiterhin von einem Anstieg der Pensionsrückstellungen sowohl in HGB- als auch in IFRS-Abschlüssen im Vergleich zur Anwendung der Richttafeln RT 2005 G aus.
Der Prozess der Anerkennung dieser Tafeln durch die Aktuare und das BMF steht noch aus, die HEUBECK AG geht jedenfalls davon aus, dass die korrigierten Tafeln RT 2018 G von den Finanzbehörden anerkannt werden.
