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Corona-Krise: Liquiditätsunterstützung für Unternehmen

Die eingeleiteten Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus werden bei zahlreichen Unternehmen zu erheblichen Liquiditätsbelastungen führen.

Um die Zahlungsunfähigkeit und damit die Insolvenz dieser Unternehmen zu vermeiden, hält die Landesregierung zahlreiche Unterstützungsmöglichkeiten bereit, die allen Unternehmen in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung stehen. Für die Überbrückung von Liquiditätsengpässen bestehen dabei insbesondere die folgenden öffentlichen Finanzierungsangebote:

a)

Kredite zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen bis zu einer Größenordnung von 2,5 Mio. EUR können durch die Bürgschaftsbank NRW besichert werden. Weitergehende Informationen finden Sie hier: https://www.bb-nrw.de/de/index.html

b)

Kredite zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen ab einer Größenordnung von 2,5 Mio. EUR können durch das Landesbürgschaftsprogramm besichert werden.

Es ist vorgesehen, dass die Bürgschaftsbank eine 72-Stunden-Expressbürgschaft ermöglicht.

Kleine Unternehmen und Existenzgründer haben die Möglichkeit, aus dem MikromezzaninfondsBeteiligungskapital von bis zu 75.000 EUR direkt bei der Kapitalbeteiligungsgesellschaft (KBG) in Neuss zu beantragen. Sicherheiten sind hierfür vom Unternehmen nicht zu stellen Das führt nicht nur zur sofortigen Liquiditätsstärkung, sondern verbessert auch das Rating des Unternehmens und damit seine Kreditwürdigkeit. Weitergehende Informationen finden Sie hier: https://www.kbg-nrw.de/de/produkte/mikromezzaninfonds/.

Sollten Sie sich nicht sicher sein oder allgemeine Informationen benötigen, hilft Ihnen die landeseigene Förderbank NRW.BANK gerne weiter:

NRW.BANK-Service-Center: 0211 91741 4800

Bei notwendigen Überbrückungsfinanzierungen sollte zeitnah das Gespräch mit der Hausbank gesucht werden, denn die Vergabe von Bürgschaften, Haftungsfreistellungen und günstigen Krediten erfordert immer die Begleitung durch eine Hausbank.

 

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