Bis Anfang April soll die Kurzarbeiterregelung zielgerichtet angepasst werden. Dabei sollen insbesondere die nachfolgenden erleichterten Zugangsvoraussetzungen für das Kurzarbeitergeld eingeführt werden:
a)
Absenkung des Quorums der von Arbeitsausfall betroffenen Beschäftigten im Betrieb auf bis zu 10 %
b)
Teilweiser oder vollständiger Verzicht auf Aufbau negativer Arbeitszeitsalden
c)
Kurzarbeitergeld auch für Leiharbeitnehmer
d)
Vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit (BA)
Haben Sie Fragen zur Beantragung von Kurzarbeitergeld (KUG). Sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
