Seit dem 01.01.2020 gelten für grenzüberschreitende Steuergestaltungen spezielle Anzeigepflichten der Steuerpflichtigen bzw. deren Beratern. Die ersten Meldungen mussten bis zum 31.08.2020 erfolgen. Außerdem gelten in Bezug auf Auslandsbeziehungen zusätzliche Meldepflichten für das Verhältnis zu Tochtergesellschaften.
Die Bedeutung EDV-gestützter Buchführung hat in den letzten Jahren weiter zugenommen. Die Finanzverwaltung fordert in Betriebsprüfungen deshalb verstärkt eine Verfahrensdokumentation an. Anhand dieser wird geprüft, ob die Verarbeitungsprozesse den GoBD entsprechen. Die RST-Beratung informiert über die Anforderungen an die Verfahrensdokumentation und gibt Handlungsempfehlungen.
Link zum Dokument: Die Ausgabe Unternehmenssteuerrecht I/2020

