Versand, Botendienst, Pick-up-Stellen, Automaten und Rezeptsammelstellen haben eins gemein: Bei ihnen findet die Arzneimittelabgabe an Patienten ohne persönlichen Kontakt zur Apothekerin oder zum Apotheker statt. Mit der Einführung des elektronischen Rezepts dürfte sich diese Entwicklung verstärken. Allerdings zieht das geltende Apothekenrecht bei der Arzneimittelabgabe ohne persönlichen Kundenkontakt Grenzen, die es zu beachten gilt. Zur Frage, was in diesem Zusammenhang erlaubt und was verboten ist, gab Rechtsanwalt Dr. Markus Rohner einen kompakten Überblick.
Quelle: Deutsche Apogheker Zeitung vom 21.03.2019