Die Auszeichnung und Wiedergabe von Preisen des Produktsortiments der Apotheke birgt eine Reihe von Fehlerquellen. Es gilt zwei wesentliche Aspekte zu beachten: Zum einen kann die Wiedergabe von Preisen in der Werbung zu Verstößen gegen das Heilmittelwerbegesetz (HWG) und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) führen. Zum anderen gilt für Apotheken ab einer bestimmten Größenordnung die Preisangabenverordnung, die besondere Regelungen für die Preisauszeichnung vorsieht. Dieser Beitrag behandelt beide Komplexe und gibt Handlungsempfehlungen.
RA Dr. Markus Rohner, Witte Rohner Zur Mühlen / RST Beratungsgruppe, Essen
Quelle: IWW - Institut für Wissen in der Wirtschaft, September 2016, Ausgabe 5_2016