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Veröffentlichungen: 
Aufsätze

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Der Vertragsartsitzt des ausscheidenden Gesellschafters

Die Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung richtet sich nach öffentlich-rechtlichen Vorgaben, die vertraglichen Regelungen eine Berufsausübungs-gemeinschaft unterlegen zivilrechtlichen Modalitäten. Bei ausscheiden eines Arztes geht es darum, die verschiedenen gesetzlichen Regelungen wirksam miteinander zu verknüpfen. 

RA Dr. Markus Rohner, RA Daniel Rausche, Sozietät Witte Rohner Zur Mühlen / RST Beratungsgruppe, Essen

Quelle: Deutsches Ärzteblatt, Ausgabe 23_2015

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Der Vertragsartsitzt des ausscheidenden Gesellschafters (PDF)