Erbschaftsteuerreform: Auswirkungen für die Apotheken
Mit Urteil vom 17. Dezember 2014 hat das Bundesverfassungsgericht das geltende Erbschaftsteuergesetz für verfassungswidrig erklärt und vom Gesetzgeber eine verfassungskonforme Neuregelung verlangt. Das Bundeskabinett hat nun einen entsprechenden Gesetzesentwurf beschlossen.
Andreas Engeln, Dipl.-Kfm., Steuerberater, Partner der RST Beratung, Essen