Der Bundesrat hat dem Gesetzentwurf hingegen nicht zugestimmt und stattdessen den Vermittlungsausschuss angerufen. Der Bundesrat hatte u.a. folgende Nachbesserungen gefordert:
- Begrenzung des Kapitalisierungsfaktors (Multiplikator zur Ermittlung des Unternehmenswertes)
- Zinslose Stundung von Steuerverbindlichkeiten
- Verschärfung der Regelungen hinsichtlich des neuen Vorwegabzugs von bis zu 30% für „typische“ Familienunternehmen
- Schnellere Abschmelzung der Verschonungsbeträge bei Erwerben über EUR 26 Mio.
Die Neuregelung lässt somit weiterhin auf sich warten. Problematisch erscheint die Rechtslage für Übertragungen und Erwerbe zwischen dem 01.07.2016 und dem Zeitpunkt der Neufassung der erbschaftsteuerlichen Regelungen. Eine klare Regelung existiert diesbezüglich nicht.
Ggf. kann es sinnvoll sein, mit Übertragungen bis zu einer Neuregelung abzuwarten. Andernfalls wären Widerrufs- oder Rückabwicklungsklauseln zu empfehlen.
Im Übrigen bleibt zunächst nur abzuwarten, auf die Änderungen, die die Verhandlungen des Vermittlungsausschusses ergeben werden – und die wird es sicherlich geben.
