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Tax Compliance – Handlungsbedarf für den Mittelstand?

In jüngster Zeit hat ein Thema, welches zunächst nur mit börsennotierten DAX-Unternehmen in Verbindung gebracht wurde, zunehmend auch für nicht börsennotierte Unternehmen an Bedeutung gewonnen.

Tax Compliance (= Sicherstellung einer vollständigen und fristgerechtenErfüllung steuerlicher Pflichten) wird in der Praxis in der Form eines Compliance Management Systems (CMS) vor allem dazu eingesetzt, den Vorstand bzw. die Geschäftsführung zu enthaften und sicherzustellen, dass sich das Unternehmen regelkonform („compliant“) verhält.

Das Bundesministerium der Finanzen hat mit Schreiben vom 23. Mai 2016 den Anwendungserlass zu § 153 AO mit sofortiger Wirkung geändert. § 153 AO verpflichtet den Steuerpflichtigen zu einer unverzüglichen Anzeige bzw. Berichtigung einer von ihm oder für ihn abgegebenen Steuererklärung oder -anmeldung, sofern er nachträglich - vor Eintritt der Festsetzungsverjährung - erkennt, dass die Erklärung unrichtig oder unvollständig war, und dass es dadurch zu einer Verkürzung von Steuern kommen konnte oder gekommen ist.

Die Abgrenzung einer Berichtigungsanzeige nach § 153 AO zu einer strafbefreienden Selbstanzeige nach § 371 AO ist in der Praxis nicht immertrivial.

Das BMF-Schreiben vom 23. Mai 2016 führt in Textziffer 2.6 dazu Folgendes aus: „Hat der Steuerpflichtige ein innerbetriebliches Kontrollsystem (IKS) eingerichtet, kann dies ggf. ein Indiz darstellen, das gegen das Vorliegen eines Vorsatzes oder der Leichtfertigkeit sprechen kann, jedoch befreit dies nicht von einer Prüfung des jeweiligen Einzelfalls“ (Link zum BMF-Schreiben vom 23. Mai 2016)

Die Indizwirkung, die gegen das Vorliegen einer vorsätzlichen oder leichtfertigen Handlung spricht, dürfte deutlich steigen, sofern Steuerpflichtige ihre Bemühungen der Finanzverwaltung im Voraus durch Vorlage eines entsprechenden IKS-Systems darlegen können oder ein solches sogar von einem unabhängigen Dritten prüfen lassen. Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat dazu einen Prüfungsstandard entwickelt (IDW PS 980), in dessen Anlehnung ein solches Tax Compliance System bzw. ein Tax-IKS eingerichtet bzw. geprüft werden kann.

Ziele der Einrichtung eines Steuer-IKS können sein:

  • Festlegung und Definition sämtlicher steuerlichen Prozesse des Unternehmens
  • Bestimmung von Aufbau- und Ablauforganisation, Festlegung von Rollen und Verantwortlichkeiten
  • Ggf. Optimierung eines Schnittstellenmanagements zu anderen relevanten Unternehmensbereichen
  • Einführung von Maßnahmen zur Begrenzung von Risiken und Vermeidung von Verstößen
  • Einführung und Vornahme angemessener und wirksamer Kontrollen
  • Kontinuierliches Verbesserungsmanagement
  • Effiziente Dokumentation zu Nachweiszwecken

Vor dem Hintergrund steigender Komplexität der Steuergesetzgebung und dem Ausbau immer weiter reichender Erklärungs- und Dokumentationspflichten seitens der Finanzverwaltung nimmt das Thema Tax Compliance auch für mittelständische Unternehmen an Bedeutung zu.

Gerne stehen wir Ihnen für weitere Informationen zu diesem Thema zur Verfügung.

Themengebiet:
Steuerberatung

Wirtschaftsprüfung

Unternehmensberatung