Kerngedanke der am 20.06.2016 verkündeten Regelung ist, dass vor allem mittelständische Unternehmen vor einer zu hohen Erbschaftsteuerbelastung geschützt werden und Arbeitsplätze erhalten bleiben.
Das Bundesministerium der Finanzen hat die Eckpunkte der Einigung unter folgendem Link kurz zusammengefasst: Bundesfinanzministerium
Voraussichtlich wird der Gesetzentwurf dem Bundesrat am 08.07.2016 zur Abstimmung vorgelegt. Sollten sich Bundestag und Bundesrat auf das Gesetzesvorhaben einigen können, wird das Gesetz voraussichtlich rückwirkend zum 01.07.2016 in Kraft treten. Weitere Einzelheiten werden in Kürze folgen.
