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EEG-Antrag auf Besondere Ausgleichsregelung

Bestimmte stromkostenintensive Unternehmen können auch im Antragsjahr 2016 wieder einen Antrag auf Begrenzung der EEG-Umlage beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle in Eschborn (BAFA) stellen. Die materielle Ausschlussfrist hierfür endet am 30. Juni 2016.
 

Das BAFA hat ihre Merkblätter für stromkostenintensive Unternehmen und Schienenbahnen 2016 im April 2016 aktualisiert (Link zu den Merkblättern) . Im Vergleich zur letztjährigen Antragsrunde hat das BAFA u.a. die Änderungen durch die im Februar 2016 beschlossene Verordnung zur Berechnung der durchschnittlichen Strompreise für die Besondere Ausgleichsregelung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (Besondere-Ausgleichsregelung-Durchschnittsstrompreis-Verordnung - DSPV) berücksichtigt.
 

Themengebiet:
Wirtschaftsprüfung

Unternehmensberatung