Die DEHSt hat ihren Leitfaden zur Stellung und Prüfung von Anträgen auf Beihilfen für indirekte CO2-Kosten im März 2016 aktualisiert (https://www.dehst.de/SPK/DE/Home/home_node.html). Im Vergleich zur letztjährigen Antragsrunde hat die DEHST u.a. den Umfang der Prüfung der Angaben zum Bezugszeitraum bei Folgeanträgen klargestellt und den Formulierungsvorschlag für die Bescheinigung des Wirtschaftsprüfers entsprechend angepasst.
Strompreiskompensation: Antragsfrist endet am 31.05.2016
Themengebiet:
Unternehmensberatung
