Zum Inhalte springen
AKTUELLES:
RST-Beratung informiert zu Themen aus Ihren Fachgebieten

AKTUELLES:
RST-Beratung informiert zu Themen aus Ihren Fachgebieten

Strompreiskompensation: Antragsfrist endet am 31.05.2016

Bestimmte produzierende Unternehmen können auch im Geschäftsjahr 2016 wieder einen Antrag auf Beihilfen für indirekte CO2-Kosten bei der Deutschen Emissionshandelsstelle beim Umweltbundesamt in Berlin (DEHSt) stellen. Die materielle Ausschlussfrist hierfür endet am 31.05.2016

Die DEHSt hat ihren Leitfaden zur Stellung und Prüfung von Anträgen auf Beihilfen für indirekte CO2-Kosten im März 2016 aktualisiert (https://www.dehst.de/SPK/DE/Home/home_node.html). Im Vergleich zur letztjährigen Antragsrunde hat die DEHST u.a. den Umfang der Prüfung der Angaben zum Bezugszeitraum bei Folgeanträgen klargestellt und den Formulierungsvorschlag für die Bescheinigung des Wirtschaftsprüfers entsprechend angepasst.

Themengebiet:
Unternehmensberatung