Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) hat zu dem Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) der Durchschnittsstrompreis-Verordnung (DSPV-E) Stellung genommen. Die Verordnung soll in Bezug auf die Antragsstellung auf Begrenzung der EEG-Umlage bei stromkostenintensiven Unternehmen nach der Besonderen Ausgleichsregelung regeln, wie die maßgeblichen Stromkosten im Antrag zu ermitteln sind. Die Verordnung ist zurückzuführen auf die Vorgabe der europäischen Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien, wonach die Stromkostenintensität in der Besonderen Ausgleichsregelung künftig nicht mehr anhand von tatsächlichen Stromkosten, sondern anhand von Durchschnittsstrompreisen berechnet werden muss.
